Mittwoch, 08 Feb 2012
 
 

Erbschaftssteuer Minimierung

Erbschaftssteuer Minimierung planen "Die Bezahlung von Erbschaftsteuer ist freiwillig, Bemessungsgrundlage ist die Dummheit", so lautete bereits am 9. November 1969 eine Anzeige in der Londoner Times.

Die Aussage hat auch in Deutschland ihre Berechtigung, denn nur 30 % der Bevölkerung hat ein Testament, davon haben nur 3,6 % zuvor steuerlichen Rechtsrat eingeholt. Dies hat, wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 26./27.6.1999 mitteilt, eine Emnid-Umfrage ergeben. Erbschaftsteuerminimierung verlangt eine langfristige Planung, denn der Anfall von Schenkung und Erbfall innerhalb von 10 Jahren wird zusammengerechnet. Wer frühzeitig schenkt kann erreichen, daß die Freibeträge ggf. mehrfach ausgeschöpft werden.