Mittwoch, 08 Feb 2012
 
 

Gesetzesänderung ab 01.01.2009

Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geändert.

Wesentlicher Änderungspunkt ist die neu eingeführte Bewertung von Immobilien und Unternehmen
mit dem gemeinen Wert. Ferner wurde die Entlastung von betrieblichem Vermögen
gänzlich neu ausgestaltet.

Zu Einzelheiten der Änderung vgl. "Erbschaft- und Schenkungsteuer".