Mit Wirkung ab dem 1.1.2009 wurde das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geändert.
Wesentlicher Änderungspunkt ist die neu eingeführte Bewertung von Immobilien und Unternehmen mit dem gemeinen Wert. Ferner wurde die Entlastung von betrieblichem Vermögen gänzlich neu ausgestaltet.